Altersvorsorge

Eine angemessene Altersrente nach Plan

Die berufliche Altersvorsorge (2. Säule) wird über einen Sparplan aufgebaut, der mit 25 Jahren beginnt und mit dem Übertritt ins Rentenalter endet. Bedingung hierfür ist ein AHV-Lohn über der Eintrittsschwelle gemäss BVG.

Das Vorsorgereglement des jeweiligen Arbeitgebers bestimmt die Höhe der jährlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die Finanzierung der Altersgutschrift und ermittelt daraus die voraussichtlichen, obligatorischen und überobligatorischen Altersrenten.

Die einbezahlten Sparprämien werden auf dem individuellen Konto der versicherten Person gutgeschrieben und von der Pensionskasse am Finanzmarkt angelegt. Der Ertrag der Anlagen wird grundsätzlich für die reglementarische Verzinsung der obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben verwendet. Überschüsse dienen dem Aufbau der Wertschwankungs- und Zinsreserven oder für die Zusatzverzinsung der Altersguthaben.

Die über die Jahre angesparten Altersguthaben werden in ordentliche Altersrenten oder vorzeitige Invaliden- resp. Hinterbliebenenleistungen umgewandelt.

Das Reglement entscheidet über Zins- und Rentenumwandlungsatz

  • Die obligatorischen sowie die überobligatorischen Altersguthaben werden gemäss dem Reglement der Inter Pensionskasse einheitlich verzinst (BVG-Zins 2010 = 2%).
  • Die obligatorischen sowie die überobligatorischen Altersguthaben werden zudem gemäss dem Reglement der Inter Pensionskasse einheitlich in Altersrenten umgewandelt (BVG-Umwandlungssatz 2010 = 6.8%).